Rechtsprechung
BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsverbindlichkeit einer beamtenrechtlichen Zusicherung - Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Nichterfüllung einer beamtenrechtlichen Zusicherung - Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1961 - VI A 1455/60
- BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht besteht nämlich nur in den Grenzen des jeweils von dem Beklagten kraft seiner letzten Ernennung oder Beförderung bekleideten Amtes (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]); sie schränkt deshalb grundsätzlich das Ermessen des Dienstherrn nicht mit der Folge ein, daß schon allein in der Nichtbeförderung als solcher eine Verletzung der Fürsorgepflicht erblickt werden kann.Die beamtenrechtlichen Vorschriften, nach denen sich die Beförderung von Beamten richten, dienen zwar in erster Linie dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen des öffentlichen Dienstes; die im Beamtenrecht vorgesehene Möglichkeit von Beförderungen dient aber - was im Urteil des Senats vom 30. August 1962 (BVerwGE 15, 3) nicht grundsätzlich in Abrede gestellt worden ist - in zweiter Linie auch dem berechtigten Interesse des Beamten, im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltrechtlichen Möglichkeiten angemessen beruflich aufzusteigen.
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Die Fürsorgepflicht und darüber hinaus die Pflicht zu beiderseitiger Treue, die das Beamtenverhältnis wesentlich, kennzeichnet, verbieten es deshalb dem Dienstherrn, aus unsachlichen ermessensfehlerhaften Erwägungen Maßnahmen zu treffen, deren Folge die Nichtbeförderung des betroffenen Beamten sein kann, oder sich bei der Ablehnung einer Beförderung von anderen als sachgerechten, ermessensfehlerfreien Erwägungen leiten zu lassen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 -). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55
Zusicherung der Einstellung als Beamter
Auszug aus BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine beamtenrechtliche Zusicherung nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der zuständigen Stelle mit dem unmißverständlichen Willen der Bindung erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 155.59 - mit Hinweis auf BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] nebst dortigen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 87.59 - [ZBR 1963 S. 215, 216]). - BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
Auszug aus BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine beamtenrechtliche Zusicherung nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der zuständigen Stelle mit dem unmißverständlichen Willen der Bindung erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 155.59 - mit Hinweis auf BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] nebst dortigen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 87.59 - [ZBR 1963 S. 215, 216]). - BVerwG, 12.07.1961 - VI C 155.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1964 - II C 76.61
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine beamtenrechtliche Zusicherung nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der zuständigen Stelle mit dem unmißverständlichen Willen der Bindung erteilt worden ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1961 - BVerwG VI C 155.59 - mit Hinweis auf BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] nebst dortigen Nachweisen; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 87.59 - [ZBR 1963 S. 215, 216]).
- BVerwG, 04.01.1971 - II B 24.70
Voraussetzungen für die Zulassungen einer Revision - Rechtsverbindlichkeit einer …
Denn nach den für das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich verbindlichen tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil wurde dem Kläger eine Zusicherung - nämlich die unmißverständliche Erklärung des Bindungswillens zu einem späteren Tun oder Unterlassen (vgl. BVerwGE a.a.O. S. 36, auch Urteil des Senats vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 76.61 -) - nicht erteilt.Daß ein solches Inaussichtstellen einer beamtenrechtlichen Maßnahme keine Zusicherung darstelle, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (u.a. in dem soeben näher bezeichneten Urteil BVerwG II C 76.61).
- BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63
Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …
Die Zusage ist ihrem Inhalt nach hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 76.61 -) zu einem späteren Tun oder Unterlassen (Zukunftsbindung). - BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65
Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf …
Sie verpflichtet deshalb den Dienstherrn grundsätzlich nicht, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. BVerwGE 15, 3 [7]; 19, 252 [254] und 332 [338]; Urteil vom 15. Dezember 1964 - BVerwG II C 76.61 -).